Entscheidungsleitfaden / Schweiz

KI-Automatisierung in der Schweiz: Was vor dem Start entschieden werden sollte.

Ein guter Automatisierungsfall beginnt nicht mit einem Modell, sondern mit einem klaren Eingang, einer überprüfbaren Entscheidung und einer verantwortlichen Person.

15-Minuten-Prozess-Fit prüfen
01

Einen Prozess auswählen, der sich prüfen lässt.

Beschreiben Sie einen einzelnen Vorgang vom Eingang bis zur Übergabe: Wer liefert welche Information, welche Regel entscheidet und wann ein Mensch eingreift. So werden Machbarkeit, Datenbedarf und Fehlerrisiko sichtbar.

  • Eingang, gewünschtes Ergebnis und Ausnahmeweg in einem Satz formulieren.
  • Häufigkeit, Bearbeitungszeit und Fehlerkosten getrennt schätzen.
  • Eine fachlich verantwortliche Person für Grenzfälle benennen.
02

Den Pilot auf eine Entscheidung begrenzen.

Ein Pilot soll eine konkrete Annahme bestätigen oder widerlegen, etwa ob Dokumente zuverlässig vorsortiert werden können. Vor dem Bau gehören Testfälle, Abbruchkriterien und eine Rückfallroute auf den Tisch.

  • Messkriterium vor der Umsetzung festlegen.
  • Standard- und Ausnahmefälle mit dem Fachbereich testen.
  • Freigabe, Protokollierung und manuelle Weiterbearbeitung vorsehen.
03

Nutzen und Verantwortung gemeinsam bewerten.

Zeitgewinn allein reicht nicht als Entscheidungsgrundlage. Berücksichtigen Sie Einführung, Betrieb, Korrekturen, Schutzbedarf und die Folgen einer falschen Entscheidung.

  • Nutzenannahmen als Bandbreite statt als Garantie dokumentieren.
  • Datenfelder und Berechtigungen auf das Nötige begrenzen.
  • Nach dem Pilot bewusst über Ausbau, Anpassung oder Stopp entscheiden.

Kurze Antworten

Muss KI Entscheidungen selbst treffen?

Nein. Sie kann vorbereiten, klassifizieren oder Vorschläge erstellen; kritische Entscheidungen können beim zuständigen Menschen bleiben.

Was ist ein sinnvoller erster Schritt?

Ein einzelner, wiederkehrender Ablauf mit klarer Verantwortung, Testfällen und einem sichtbaren Ausnahmeweg.

Quellen und Einordnung

Die Hinweise ersetzen keine Rechts-, Sicherheits- oder Fachberatung. Die folgenden Primärquellen dienen der Einordnung.